Marschmusikbewertung

Regeln und Durchführung

Auszug aus den Statuten des NÖ Blasmusikverbandes

Die Marschmusikbewertung dient dazu den Musikkapellen neben ihrem konzertanten Aufgabenbereich die Möglichkeit zu geben, Musik in Bewegung in repräsentativer Form zu praktizieren und damit die Attraktivität der Marschmusik in der Öffentlichkeit generell zu erhöhen. Die Zielsetzung dieser "Marschmusikbewertung" liegt einerseits in der Optimierung des musikalischen und visuellen Aspekts im öffentlichen Auftreten der Blasmusikkapellen, andererseits in einer objektiven Leistungsfeststellung im Hinblick auf die marschmäßige Präsentation der betreffenden Musikkapellen. Ein breit gesteckter Rahmen, von einfachen Bewegungskriterien bis hin zu choreographischen Showelementen soll allen Musikkapellen Gelegenheit geben, sich nach Maßgabe ihres Leistungsvermögens marschmäßig zu präsentieren.
Die Marschmusikbewertungen des ÖBV sehen fünf Bewertungsstufen (Leistungsstufen) vor, über deren Wahl die antretende Kapelle entscheidet. Für die einzelnen Bewertungsstufen - A, B, C, D, E - sind folgende Bewertungskriterien vorgesehen:

  • Auftreten des Stabführers
  • Ausführung der von diesem gegebenen Kommandos durch die Mitglieder der Musikkapelle,
  • die musikalische Leistung
  • der optische Gesamteindruck

Die Bewertung erfolgt in folgenden Einzeldisziplinen
Stufe A - NÖBV

  • Antreten
  • Abmarschieren mit Einschlagen
  • Defilierung
  • Schwenken im Spiel
  • Abreißen mit akustischem Aviso
  • Halten
  • Abtreten

Stufe B - NÖBV

  • Antreten
  • Abmarschieren mit Einschlagen
  • Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
  • Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
  • Defilierung
  • Schwenken im Spiel
  • Abreißen mit akustischem Aviso
  • Halten
  • Abtreten

Stufe C - NÖBV

  • Antreten
  • Abmarschieren mit Einschlagen
  • Abfallen
  • Aufmarschieren
  • Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
  • Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
  • Defilierung
  • Schwenken im Spiel
  • Abreißen mit akustischem Aviso
  • Halten
  • Abtreten

Stufe D - NÖBV

  • Antreten
  • Abmarschieren mit Einschlagen
  • Abfallen
  • Aufmarschieren
  • Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
  • Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
  • Defilierung
  • Große Wende
  • Schwenken im Spiel
  • Abreißen mit akustischem Aviso
  • Halten
  • Abtreten

Stufe E - NÖBV

  • Antreten
  • Abmarschieren mit Einschlagen
  • Abfallen
  • Aufmarschieren
  • Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
  • Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
  • Defilierung
  • Große Wende
  • Schnecke oder andere Show-Elemente
  • Schwenken im Spiel
  • Abreißen mit akustischem Aviso
  • Halten
  • Abtreten.

Die Jury besteht aus drei Bewertern. Jeder dieser Bewerter beurteilt die in seinem Bewertungsformular vorgesehenen Disziplinen, wobei der zweite Juror schwerpunktmäßig vorwiegend musikalische Kriterien zu beurteilen hat.
Im Anschluss an die Auswertung werden die vergebene Punkte addiert und nach einem Schlüssel gibt sich ein: Ausgezeichneter Erfolg, Sehr guter Erfolg, Guter Erfolg, Mit Erfolg und Teilgenommen